Gesundheitswesen · NRW & bundesweit

Datenschutz im Gesundheitswesen · Fachbereich

KI und Telemedizin im Gesundheitswesen: Datenschutz bei neuen Anwendungen

KI kann Telefonate, Diktate und Verwaltungsarbeit erleichtern. Telemedizin bringt Behandlungen auf digitale Kanäle. Entscheidend ist, ob Gesundheitsdaten für den konkreten Zweck sicher und rechtmäßig verarbeitet werden und ob besondere Anforderungen des Medizin- und KI-Rechts greifen.

Ihre konkrete Frage

Sie möchten eine KI-Anwendung oder Videosprechstunde starten und vorab wissen, welche Daten, Verträge, Verantwortlichkeiten und Schulungen nötig sind?

Starten Sie mit den folgenden Prüfpunkten. Die vertiefenden Fachartikel enthalten Beispiele, Anforderungen und weiterführende Quellen. Welche Maßnahme tatsächlich erforderlich ist, hängt von Ihrer Einrichtung und dem konkreten Verarbeitungsvorgang ab.

Ihr erster Praxis-Check

  1. 1

    Jede eingesetzte KI- oder Telemedizin-Anwendung und den konkreten Zweck erfassen.

  2. 2

    Datenabfluss, Speicherorte, Training, Supportzugriffe und Zulässigkeit prüfen.

  3. 3

    Rollen, erforderliche Informationen, Schutzmaßnahmen und mögliche DSFA-Pflicht dokumentieren.

  4. 4

    Fachliche Endkontrolle, Mitarbeiterschulung und Freigabeprozesse festlegen.

KI-Einrichtung und interne Nutzungsrichtlinien

Fachwissen mit Praxisbeispielen und Quellen

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9 Beiträge · Kostenlos lesbar · Mit konkreten Handlungsschritten

Cloud & Praxissoftware

Microsoft 365 und Copilot in der Arztpraxis: Was vor dem Einsatz zu prüfen ist

Gemeinsam Dokumente bearbeiten, Termine organisieren oder Texte mit KI vorbereiten: Cloud-Dienste können viele Abläufe unterstützen. Für Praxen und MVZ entscheidet jedoch die konkrete Nutzung darüber, welche Anforderungen zu erfüllen sind. Eine Produktbezeichnung oder ein europäischer Serverstandort allein beantwortet diese Frage nicht.

Passende Hilfe: Dienstleister- und Cloud-Prüfung
Praxisorganisation

Datenschutz-Folgenabschätzung in der Arztpraxis: Wann sie nötig ist

Ein neues Patientenportal, eine standortübergreifende Datenplattform oder ein KI-Assistent verändern, wie Ihre Praxis mit Patientendaten arbeitet. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung, kurz DSFA, untersucht mögliche Folgen für die betroffenen Menschen. Sie hilft, kritische Entscheidungen vor der Einführung zu treffen und wirksame Schutzmaßnahmen einzuplanen.

Passende Hilfe: Datenschutz-Folgenabschätzung

Häufig gefragt

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Darf ein KI-Chatbot Patientendaten verarbeiten?

Nur wenn die konkrete Verarbeitung rechtlich zulässig und technisch angemessen abgesichert ist. Vor einem Einsatz müssen insbesondere Anbieterzwecke, Datenflüsse, Zugriffe und die Schweigepflicht geprüft werden.

Ist bei jedem KI-Einsatz eine DSFA erforderlich?

Nein. Maßgeblich ist das voraussichtlich hohe Risiko nach Art. 35 DSGVO. Eine dokumentierte Risikovorprüfung ist bei neuen Anwendungen besonders wichtig.

Kann ein KI-Transkript ungeprüft in die Patientenakte übernommen werden?

Eine fachliche Kontrolle ist erforderlich, weil Transkriptionssysteme beispielsweise Fachbegriffe oder Verneinungen falsch erfassen können. Freigabe und Korrektur gehören in den dokumentierten Ablauf.

Persönliche Umsetzungshilfe

Aus Fachwissen wird ein umsetzbarer Datenschutzprozess.

Die Artikel zeigen die Anforderungen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie beim Abgleich mit Ihren tatsächlichen Abläufen, bei erforderlichen Unterlagen und beim Aufbau verbindlicher Zuständigkeiten – im individuell vereinbarten Umfang.