Für Behörden & öffentliche Stellen
Entlastung für Aufsichts- und Gesundheitsbehörden im Datenschutz.
Wir nehmen Beschwerden und Prüfanlässe aus dem Gesundheitswesen strukturiert entgegen, kommunizieren mit den betroffenen Einrichtungen und übernehmen auf Wunsch die laufenden DSGVO-Pflichten – als planbares Festpreismodell.
Fall weiterleiten
Beschwerden, Prüfanlässe und Bürgerhinweise gegen Einrichtungen des Gesundheitswesens strukturiert übergeben.
Mehr erfahren →DSGVO-Übernahme ab 50 €
Festpreis-Komplettbetreuung für Praxen, MVZ, Pflegedienste und Apotheken – inklusive Aufsichtskommunikation.
Mehr erfahren →Zielgruppen
Maßgeschneiderte Zusammenarbeit mit Landesdatenschutzbehörden, ÖGD sowie KVen und Kammern.
Mehr erfahren →Vertrauensrahmen
Sitz in Deutschland
Verarbeitung ausschließlich auf Servern innerhalb der EU.
Verschwiegenheit
Vertraulichkeit gegenüber Behörden und Einrichtungen schriftlich zugesichert.
DSGVO-konform
Eigene Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert und nach Art. 30 DSGVO geführt.
Häufige Fragen
- Entsteht durch die Weiterleitung ein Auftragsverhältnis?
- Nein. Die Weiterleitung dient ausschließlich der strukturierten Übergabe. Eine Übernahme der DSGVO-Pflichten erfolgt erst nach separatem Vertrag mit der betroffenen Einrichtung.
- Wer verarbeitet die übermittelten Daten?
- Wir als verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden zur Bearbeitung des konkreten Vorgangs und auf Servern innerhalb der EU.
- Werden Erfolge oder Bußgeldfreiheit garantiert?
- Nein. Wir leisten fachliche Begleitung und Standardmaßnahmen nach Stand der Technik. Pauschale Erfolgs- oder Bußgeldgarantien geben wir bewusst nicht.
- Können Akten oder Vorgänge nachträglich übermittelt werden?
- Ja, über die zugewiesene Vorgangsnummer können ergänzende Unterlagen per dienstlicher E-Mail oder Post nachgereicht werden.
- Wie schnell erfolgt eine Rückmeldung?
- Eingangsbestätigung am selben Arbeitstag, qualifizierte Rückmeldung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.