Für Behörden & öffentliche Stellen

Entlastung für Aufsichts- und Gesundheitsbehörden im Datenschutz.

Wir nehmen Beschwerden und Prüfanlässe aus dem Gesundheitswesen strukturiert entgegen, kommunizieren mit den betroffenen Einrichtungen und übernehmen auf Wunsch die laufenden DSGVO-Pflichten – als planbares Festpreismodell.

Vertrauensrahmen

Sitz in Deutschland

Verarbeitung ausschließlich auf Servern innerhalb der EU.

Verschwiegenheit

Vertraulichkeit gegenüber Behörden und Einrichtungen schriftlich zugesichert.

DSGVO-konform

Eigene Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert und nach Art. 30 DSGVO geführt.

Häufige Fragen

Entsteht durch die Weiterleitung ein Auftragsverhältnis?
Nein. Die Weiterleitung dient ausschließlich der strukturierten Übergabe. Eine Übernahme der DSGVO-Pflichten erfolgt erst nach separatem Vertrag mit der betroffenen Einrichtung.
Wer verarbeitet die übermittelten Daten?
Wir als verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden zur Bearbeitung des konkreten Vorgangs und auf Servern innerhalb der EU.
Werden Erfolge oder Bußgeldfreiheit garantiert?
Nein. Wir leisten fachliche Begleitung und Standardmaßnahmen nach Stand der Technik. Pauschale Erfolgs- oder Bußgeldgarantien geben wir bewusst nicht.
Können Akten oder Vorgänge nachträglich übermittelt werden?
Ja, über die zugewiesene Vorgangsnummer können ergänzende Unterlagen per dienstlicher E-Mail oder Post nachgereicht werden.
Wie schnell erfolgt eine Rückmeldung?
Eingangsbestätigung am selben Arbeitstag, qualifizierte Rückmeldung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
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