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KI im Gesundheitswesen

KI im Gesundheitswesen – sinnvoll nutzen, datenschutzgerecht einrichten

Stand: 8. Oktober 2026

KI kann Praxen, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Gutachtern viel Schreibarbeit abnehmen. Im Gesundheitswesen gelten aber besondere Regeln: Gesundheitsdaten und Schweigepflicht. Ich komme aus der Branche, empfehle passende Lösungen und richte sie bei Ihnen ein – lokal oder bei geprüften Anbietern in Deutschland.

  • Einrichtung ab 290 € netto
  • Lokale Modelle oder Cloud mit Hosting in Deutschland
  • Laufender, DSGVO-konformer Betrieb
  • Online per Teams oder vor Ort
  • Auch nach Ihren Öffnungszeiten

Für Arztpraxen und MVZ

KI in der Arztpraxis – datenschutzgerecht nutzen

Viele Praxen möchten KI im Alltag nutzen, zum Beispiel um Texte und Schreiben vorzubereiten, Dokumente zusammenzufassen oder Abläufe zu organisieren. Entscheidend ist, dass Patientendaten dabei geschützt bleiben. Genau daran arbeite ich mit Ihnen.

Worauf es ankommt

  • Keine Patientendaten in frei verfügbare Chat-Dienste

    Ohne passende vertragliche und technische Grundlage haben Patientendaten in frei verfügbaren Chat-Diensten nichts verloren.

  • Die richtige Lösung wählen

    Lokale KI auf eigener Hardware oder geprüfte Anbieter mit Hosting in Deutschland – je nach Einsatz und Ausstattung.

  • Klare Nutzungsregeln und kurze Einweisung

    Klare Nutzungsregeln und eine kurze Einweisung fürs Team – das unterstützt auch die Entwicklung der KI-Kompetenz Ihres Personals, wie es Art. 4 der KI-Verordnung vorsieht.

KI-Einrichtung ab 290 € netto – inklusive Nutzungsregeln und Datenschutz-Dokumentation. Den laufenden Betrieb übernehme ich auf Wunsch.

So wird KI im Gesundheitswesen datenschutzkonform

Ob Chat-Assistent oder lokale KI: Diese Punkte müssen geklärt sein, bevor Patientendaten verarbeitet werden. Ich prüfe und dokumentiere sie bei der Einrichtung.

  • Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB

    Ärzte, Therapeuten und andere Berufsgeheimnisträger müssen externe Dienstleister, die Patientengeheimnisse zu sehen bekommen können, zur Verschwiegenheit verpflichten (§ 203 Abs. 4 StGB). Das gilt auch für den KI-Anbieter und für alle, die das System betreuen.

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

    Verarbeitet ein Anbieter Daten in Ihrem Auftrag, brauchen Sie einen AV-Vertrag. Er regelt Zweck, Weisungen, Schutzmaßnahmen und Unterauftragnehmer.

  • Zero Data Retention

    Der Anbieter speichert Eingaben und Ergebnisse nach der Verarbeitung nicht und nutzt sie nicht zum Training seiner Modelle. Das gibt es meist nur in Business- oder API-Verträgen und sollte schriftlich zugesichert sein.

  • Serverstandort in der EU, am besten Deutschland

    Die Daten sollten die EU nicht verlassen. Bei US-Anbietern ist zusätzlich die Übermittlung in ein Drittland zu prüfen.

  • Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO

    Für Gesundheitsdaten braucht es eine besondere Rechtsgrundlage. Wo es geht, werden Namen und Kennungen vor der Eingabe entfernt oder ersetzt.

  • Lokale KI: Daten bleiben im Haus

    Läuft das Modell auf Ihrer eigenen Hardware, verlassen die Daten Ihre Einrichtung nicht. Zugriffsrechte, Verschlüsselung und Protokolle müssen trotzdem stimmen.

Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung bleibt bei Ihrer Einrichtung.

Wer ist betroffen

Für wen

Für alle im Gesundheitswesen, die KI nutzen wollen, ohne bei Datenschutz und Schweigepflicht ein Risiko einzugehen.

  • Arztpraxen und MVZ
  • Pflegeeinrichtungen
  • Apotheken
  • Medizinische Gutachter

Was jetzt zu tun ist

Worauf es bei KI ankommt

  1. 1

    Lokal oder Cloud entscheiden

    Lokale Modelle halten Daten im Haus. Cloud-Modelle brauchen geklärte Verträge.

  2. 2

    Verschwiegenheit klären

    Bei Cloud-Anbietern Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB und Auftragsverarbeitung regeln.

  3. 3

    Anbieter in Deutschland wählen

    Hosting in Deutschland und Nachweise wie ISO-Zertifikate erleichtern die Prüfung.

  4. 4

    Ergebnisse immer prüfen

    KI-Entwürfe ersetzen nie Ihre fachliche Bewertung. Bei Gutachten bleibt die persönliche Verantwortung beim Sachverständigen.

Wie wir unterstützen

So helfe ich Ihnen

Von der Auswahl über die Einrichtung bis zum laufenden Betrieb.

  • Beratung: lokal oder Cloud
  • Empfehlung geprüfter Anbieter
  • Einrichtung online oder vor Ort
  • Kurze Einweisung fürs Team
  • Nutzungsregeln für Mitarbeitende
  • Dokumentation für den Datenschutz
  • Laufender, DSGVO-konformer Betrieb

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Dürfen wir KI mit Patientendaten nutzen?
Das hängt vom konkreten Einsatz ab. Zu prüfen sind Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO, Schweigepflicht nach § 203 StGB, Verträge mit dem Anbieter und Schutzmaßnahmen. Das klären wir vor der Einrichtung gemeinsam.
Lokales Modell oder Cloud?
Lokale Modelle laufen auf Ihrer eigenen Hardware, die Daten verlassen das Haus nicht. Cloud-Modelle sind leistungsfähiger, setzen aber geklärte Verschwiegenheits- und Auftragsverarbeitungsverträge voraus – am besten bei Anbietern mit Hosting in Deutschland und nachgewiesenen Zertifizierungen, etwa nach ISO 27001.
Was kostet die Einrichtung?
Die Einrichtung beginnt ab 290 € netto. Den genauen Umfang besprechen wir vorher.
Wie läuft die Einrichtung ab?
Ganz unkompliziert online per Teams-Call oder vor Ort bei Ihnen – gern auch nach Ihren Öffnungszeiten.
Ist die KI dann automatisch DSGVO-konform?
Nein, eine Garantie gibt es nicht. Ich richte die Nutzung so ein, dass die wichtigen Punkte geprüft und dokumentiert sind. Die Verantwortung bleibt bei Ihrer Einrichtung.
Darf ich ChatGPT in meiner Praxis nutzen?
Grundsätzlich ja – aber nicht mit Patientendaten in einem frei verfügbaren Konto ohne passende Verträge und Einstellungen. Für sensible Daten sind lokale Modelle oder geprüfte Anbieter mit Hosting in Deutschland der sicherere Weg. Das prüfe ich gern im kostenlosen Erstgespräch.
Übernehmen Sie auch den laufenden Betrieb?
Ja, auf Wunsch. Ich betreue die KI nach der Einrichtung weiter, damit die Nutzung dauerhaft datenschutzkonform bleibt. Umfang und Kosten klären wir vorher.

Unverbindliches Erstgespräch

Wir schauen uns Ihre Ausgangslage an und zeigen, welche organisatorischen Schritte für Ihre Einrichtung sinnvoll sind.

daviddoermann@datenschutz-gesund.de

Hinweis: Wir leisten datenschutzfachliche und organisatorische Unterstützung, Dokumentation, Strukturierung und Schulung – keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine anwaltliche Rechtsberatung. Die abschließende Bewertung und Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber. Stand der Informationen: 8. Oktober 2026.