Gesundheitswesen · NRW & bundesweit
Pflege & Therapiehäuser

Datenschutzbeauftragter für Pflegeeinrichtungen – ordentlich dokumentiert, laufend betreut

Stand: 8. Oktober 2026

Pflegeeinrichtungen arbeiten täglich mit sensiblen Gesundheitsdaten. Kommt eine Anfrage der Aufsichtsbehörde oder eine Beschwerde, muss die Dokumentation vollständig und aktuell vorliegen. Ich halte sie für Sie im laufenden Betrieb auf Stand – kollegial, verständlich und immer in Abstimmung mit Ihrer Pflegedienstleitung.

  • Externer Datenschutzbeauftragter ab 149 € netto/Monat
  • Meldung bei der Aufsichtsbehörde inklusive
  • Online oder vor Ort – auch nach Dienstschluss
  • Aus dem Gesundheitswesen, für das Gesundheitswesen

Inklusive: Ich melde mich für Sie als Datenschutzbeauftragter bei der Behörde.

Diesen Schritt nehme ich Ihnen komplett ab. Alles andere entscheiden wir gemeinsam – ich mache nichts ohne Ihre Pflegedienstleitung.

Wer ist betroffen

Für wen diese Betreuung gedacht ist

Pflege ist ein besonderer Bereich: Pflegedokumentation, Angehörige, Ärzte, Kassen und Dienstpläne greifen ineinander. Dafür braucht es einen Datenschutzbeauftragten, der die Abläufe kennt.

  • Stationäre Pflegeheime
  • Ambulante Pflegedienste
  • Therapiehäuser und Wohngruppen
  • Tagespflege und Betreutes Wohnen

Was jetzt zu tun ist

Was im Ernstfall parat liegen sollte

Kein Grund zur Sorge – aber ein Grund für Ordnung.

  1. 1

    Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

    Aktuell und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten.

  2. 2

    Verträge zur Auftragsverarbeitung

    Mit Software-, Abrechnungs- und IT-Dienstleistern.

  3. 3

    Technische und organisatorische Maßnahmen

    Nachvollziehbar beschrieben und gepflegt.

  4. 4

    Geschulte Mitarbeitende

    Mit dokumentiertem Teilnahmenachweis.

Wie wir unterstützen

So betreue ich Ihre Einrichtung

Laufend, planbar und ohne Fachchinesisch.

  • Bestandsaufnahme ab 690 € netto
  • Laufende DSB-Betreuung ab 149 € netto/Monat
  • Jährliche Datenschutzschulung
  • Ansprechpartner bei Anfragen und Beschwerden
  • Pflege aller Unterlagen
  • Meldung bei der Behörde inklusive

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Braucht eine Pflegeeinrichtung einen Datenschutzbeauftragten?
Pflegeeinrichtungen verarbeiten umfangreich Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Ob eine Benennungspflicht besteht, hängt u. a. von Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG ab. In vielen Einrichtungen ist eine Benennung erforderlich oder zumindest sehr sinnvoll – das klären wir im Erstgespräch.
Was kostet die laufende Betreuung?
Die laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter beginnt ab 149 € netto im Monat, dazu kommt eine einmalige Bestandsaufnahme ab 690 € netto. Den genauen Umfang besprechen wir vorab.
Übernehmen Sie die Meldung bei der Aufsichtsbehörde?
Ja. Die Meldung als Datenschutzbeauftragter bei der zuständigen Aufsichtsbehörde übernehme ich für Sie – im Preis inklusive.
Entscheiden Sie Dinge ohne die Einrichtung?
Nein. Ich arbeite immer in Abstimmung mit Pflegedienstleitung und Geschäftsführung. Eigenständig erledige ich nur die Meldung als Datenschutzbeauftragter bei der Behörde.
Kommen Sie auch vor Ort?
Ja, online oder vor Ort – gern auch nach Ihren Dienstzeiten. Wir sind flexibel und sprechen gern per Du, wenn es für Sie passt.

Unverbindliches Erstgespräch

Wir schauen uns Ihre Ausgangslage an und zeigen, welche organisatorischen Schritte für Ihre Einrichtung sinnvoll sind.

daviddoermann@datenschutz-gesund.de

Hinweis: Wir leisten datenschutzfachliche und organisatorische Unterstützung, Dokumentation, Strukturierung und Schulung – keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine anwaltliche Rechtsberatung. Die abschließende Bewertung und Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber. Stand der Informationen: 8. Oktober 2026.