Datenschutz im Gesundheitswesen

DSGVO-konforme Aktenvernichtung für Patientenunterlagen

Abschließbare Datenschutzbehälter, dokumentierte Abholung und sichere Vernichtung über zertifizierte Fachbetriebe – speziell für Arztpraxen, Therapieeinrichtungen und Gesundheitsdienstleister.

DIN 66399 / ISO 21964 Vernichtungsnachweis Abholung beim Kunden
Datenschutz
Behälter-Nr.DS-2026-014
Abschließbar · Blickdicht

Unser Service für Ihre sichere Aktenentsorgung

Vom Behälter bis zum Vernichtungsnachweis – ein durchgängig dokumentierter Prozess.

Abschließbare Datenschutzbehälter

Bereitstellung blickdichter Behälter mit Schloss und Einwurfschlitz – passend für Empfang, Verwaltung und Archiv.

Zugriffsschutz

Schmaler Einwurfschlitz und verschlossener Deckel verhindern die unbefugte Entnahme eingeworfener Unterlagen.

Abholung nach Bedarf

Termin-, Intervall- oder Bedarfsabholung – passend zur Größe Ihrer Praxis oder Einrichtung.

Dokumentierter Transport

Nachvollziehbare Übergabe mit Behälternummer und Übergabedokumentation.

Zertifizierter Fachbetrieb

Übergabe an einen zertifizierten Aktenvernichter zur Vernichtung nach DIN 66399 / ISO 21964.

Vernichtungsnachweis

Auf Wunsch erhalten Sie einen Vernichtungsnachweis für Ihre Datenschutzdokumentation.

Datenschutz-Organisation

Beratung zu Aufbewahrungsfristen, Löschkonzepten und AVV-Strukturen.

So funktioniert der Ablauf

Klar strukturiert in fünf Schritten – ohne Aufwand für Ihr Praxisteam.

  1. 1

    Bedarf klären

    Kurzes Gespräch zu Menge, Standort und gewünschtem Rhythmus.

  2. 2

    Behälter bereitstellen

    Wir liefern abschließbare Datenschutzbehälter in passender Größe.

  3. 3

    Sicher sammeln

    Ihr Team wirft Unterlagen direkt in den verschlossenen Behälter.

  4. 4

    Abholung dokumentieren

    Wir holen ab, dokumentieren Übergabe und Behälternummer.

  5. 5

    Nachweis erhalten

    Vernichtung durch zertifizierten Fachbetrieb – mit Nachweis.

Datenschutz & Compliance im Gesundheitswesen

Gesundheitsdaten verlangen besondere Sorgfalt. Wir unterstützen Sie bei der datenschutzgerechten Organisation – von der Auftragsverarbeitung bis zur Dokumentation.

Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung im Einzelfall. Aufbewahrungsfristen (z. B. § 630f BGB, § 10 MBO-Ä) sind vor jeder Vernichtung zu prüfen.

  • DSGVO-konforme Organisation
  • Auftragsverarbeitung / AVV
  • Einbindung zertifizierter Fachbetriebe
  • Nachvollziehbare Dokumentation
  • TOMs und interne Datenschutzprozesse
  • Verschwiegenheit & Schutz von Gesundheitsdaten

Mehr als nur Aktenvernichtung

Wir denken den gesamten Datenschutzprozess mit – nicht nur den Behälter.

  • Prüfung von Lösch- und Aufbewahrungsfristen
  • Erstellung oder Aktualisierung von Löschkonzepten
  • Mitarbeiterschulung zum Umgang mit Patientenunterlagen
  • AVV- und Dienstleisterprüfung
  • TOMs und Datenschutzdokumentation
  • Beratung zur digitalen Patientenkommunikation
  • Unterstützung bei Praxisorganisation und Digitalisierung

Warum Einrichtungen uns vertrauen

  • Spezialisiert auf Datenschutz im Gesundheitswesen
  • Erfahrung mit medizinischen Einrichtungen
  • Praxisnahe Umsetzung statt komplizierter Theorie
  • Persönliche Betreuung
  • Klare Dokumentation
  • Geeignet auch für kleinere Praxen

Für wen ist der Service geeignet?

Spezialisiert auf Einrichtungen, die mit Patienten-, Therapie- oder Gutachtendaten arbeiten.

Arztpraxen
Physiotherapie
Ergo- & Logopädie
Psychotherapie
MVZ
Gutachteninstitute
Pflege- & Betreuungsnahe Dienste
Kleine & mittlere Gesundheitsdienstleister
Sensible Unterlagen

Diese Unterlagen gehören nicht in den Papiermüll

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schutzwürdigen Daten nach Art. 9 DSGVO. Eine unsachgemäße Entsorgung kann zu Datenschutzverstößen und Bußgeldverfahren führen.

  • Patientenakten
  • Befunde
  • Gutachtenunterlagen
  • Abrechnungsunterlagen
  • Versicherungsunterlagen
  • Arztbriefe
  • Interne Notizen
  • Alte Formulare und Kopien

Sicherheitsbehälter

DSGVO-konforme Sicherheitsbehälter für Akten, Patientenunterlagen und sensible Dokumente

Verschließbare Sicherheitsbehälter für die kontrollierte Sammlung vertraulicher Unterlagen – vor Digitalisierung, Archivierung oder Vernichtung. Patientenakten, Befunde sowie Abrechnungs-, Personal- und Vertragsunterlagen gehören weder in eine normale Aktenbox noch in die Mülltonne, sondern werden nach ihrem Schutzbedarf bewertet und verarbeitet.

Ich zeige Ihnen dabei konkret auf:

  • welche Unterlagen in den Sicherheitsbehälter gehören
  • welche Dokumente vorher digitalisiert oder archiviert werden sollten
  • welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten sind
  • welche Unterlagen noch nicht vernichtet werden dürfen
  • welche Schutzklasse und Sicherheitsstufe Ihre Dokumente erfordern
  • wie der gesamte Ablauf revisionssicher dokumentiert wird
Schutzklasse 2 · Stufe P-3

Für allgemeine vertrauliche Geschäftsunterlagen kann je nach Schutzbedarf eine Vernichtung gemäß Art. 28 DSGVO in Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3 nach ISO 21964 / DIN 66399 ausreichend sein.

Schutzklasse 3 · Höherer Schutzbedarf

Für Patientenakten, Gesundheits- und Forschungsdaten oder sonstige Berufsgeheimnisse gem. § 203 StGB ist regelmäßig ein höherer Schutzbedarf zu prüfen. In Betracht kommen insbesondere eine Vor-Ort-Vernichtung oder eine Vernichtung nach gesicherter Abholung in Schutzklasse 3.

Sicherheitsbehälter Größe M

Sicherheitsbehälter Größe M

Hohes Füllvolumen bei kompakten Abmessungen – ideal für Praxen, Therapieeinrichtungen, Büros, Archive, Kopierräume und Verwaltungsbereiche.

  • rollbarer und verschließbarer Leichtmetallbehälter
  • für sensible Papierunterlagen geeignet
  • Aufstellorte: Praxisflure, Bürokorridore, Kopier- und Archivräume
  • Fassungsvermögen: ca. 35 Aktenordner
  • Maße: ca. 104,5 × 60 × 70 cm (H × B × L)
  • verschiedene Befüll- und Schließkonzepte möglich
  • nicht kopierfähiger Schlüssel
  • geschützter Zugriff während der gesamten Bereitstellung
Verfügbarkeit & Konditionen
auf Anfrage
Behälter anfragen
Sicherheitsbehälter Größe L

Sicherheitsbehälter Größe L

Großvolumiger, rollbarer Sicherheitsbehälter für Kliniken, MVZ, Verwaltungen sowie für Archivräumungen und größere Bestandsaufnahmen.

  • rollbarer, verschließbarer Leichtmetallbehälter mit Schwerlastrollen
  • Fassungsvermögen: ca. 80 Aktenordner
  • geeignet für Archivräumungen und größere Bestandsaufnahmen
  • leicht zu rangieren – auch über Flure und Aufzüge
  • nicht kopierfähiger Schlüssel, dokumentierte Übergabe
  • Vor-Ort-Vernichtung oder gesicherte Abholung möglich
  • geschützter Zugriff während der gesamten Bereitstellung
Verfügbarkeit & Konditionen
auf Anfrage
Behälter anfragen

Durchgängiger Prozess – aus einer Hand

Die Vernichtung erfolgt über zertifizierte Partner, mit nachvollziehbarer Dokumentation, sauberer Übergabe und Vernichtungsnachweis. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Vorbereitung: Sichtung der Aktenbestände, Einordnung nach Aufbewahrungsfristen und die Entscheidung zwischen Digitalisierung, Archivierung und Vernichtung.

  • Abschließbarer Deckel
  • Schmaler Einwurfschlitz
  • Zugriffsschutz gegen Entnahme
  • Eindeutige Behälternummer
  • Optional Plomben-/Siegelverfahren
  • Geeignet für Empfang, Verwaltung & Archiv

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir melden uns kurzfristig mit einem konkreten Vorschlag für Ihre Einrichtung.

Rückruf möglich Antwort innerhalb 1 Werktag

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Nach welchem Standard werden die Unterlagen vernichtet?
Die Vernichtung erfolgt über zertifizierte Fachbetriebe nach DIN 66399 / ISO 21964. Für Patientenunterlagen ist regelmäßig eine höhere Sicherheitsstufe erforderlich als für allgemeine Verwaltungsunterlagen.
Welche Behältergrößen gibt es?
Zur Auswahl stehen Sicherheitsbehälter in Größe M mit rund 70 Litern für Empfang und Verwaltung sowie Größe L mit rund 240 Litern für Archiv und Praxisauflösung. Beide sind blickdicht, abschließbar und haben einen schmalen Einwurfschlitz.
Holen Sie die Behälter bei uns ab?
Ja. Die Abholung erfolgt zum Termin, im festen Intervall oder auf Abruf – abgestimmt auf das Aufkommen Ihrer Einrichtung. Die Übergabe wird mit Behälternummer dokumentiert.
Erhalten wir einen Nachweis für die Datenschutzdokumentation?
Auf Wunsch erhalten Sie je Abholung einen Vernichtungsnachweis sowie ein Auftragsverarbeitungspaket nach Art. 28 DSGVO für Ihre Dokumentation.
Warum genügt ein Bürohäcksler bei Patientenakten nicht?
Patientenunterlagen unterliegen zusätzlich der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Entscheidend sind eine geeignete Sicherheitsstufe, der Schutz vor unbefugter Entnahme bis zur Vernichtung und die Nachweisbarkeit des Vorgangs.
Können auch digitale Datenträger vernichtet werden?
Ja, Datenträger wie Festplatten, CDs und Bänder können über den zertifizierten Fachpartner nach den einschlägigen Schutzklassen der DIN 66399 vernichtet werden.
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