Gesundheitswesen · NRW & bundesweit

Datenschutz im Gesundheitswesen · Fachbereich

Cloud und digitale Praxisdienste: Patientendaten sicher verarbeiten und weitergeben

Digitale Dienste erleichtern Terminvergabe, Zusammenarbeit und Kommunikation. Gleichzeitig entstehen neue Schnittstellen und externe Zugriffe auf Patienteninformationen. Dieser Fachbereich hilft, Anbieterrollen, Datenwege und vertragliche Schutzmaßnahmen vor dem Einsatz einzuordnen.

Ihre konkrete Frage

Sie möchten Cloud-Software, ein Buchungstool oder eine Kommunikationslösung einführen, ohne unnötige Risiken für Patientendaten einzugehen?

Starten Sie mit den folgenden Prüfpunkten. Die vertiefenden Fachartikel enthalten Beispiele, Anforderungen und weiterführende Quellen. Welche Maßnahme tatsächlich erforderlich ist, hängt von Ihrer Einrichtung und dem konkreten Verarbeitungsvorgang ab.

Ihr erster Praxis-Check

  1. 1

    Den konkreten Dienst und sämtliche ein- und ausgehenden Datenflüsse beschreiben.

  2. 2

    Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung, Schweigepflicht und Unterauftragnehmer prüfen.

  3. 3

    Zugriffe, Speicherorte, Löschung, Drittlandbezug und sichere Übertragungswege beurteilen.

  4. 4

    Eine schriftliche Freigabe, Teamregeln und eine Reaktion auf Störungen festlegen.

Auftragsverarbeitung und Dienstleisterprüfung

Fachwissen mit Praxisbeispielen und Quellen

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10 Beiträge · Kostenlos lesbar · Mit konkreten Handlungsschritten

Cloud & Praxissoftware

Microsoft 365 und Copilot in der Arztpraxis: Was vor dem Einsatz zu prüfen ist

Gemeinsam Dokumente bearbeiten, Termine organisieren oder Texte mit KI vorbereiten: Cloud-Dienste können viele Abläufe unterstützen. Für Praxen und MVZ entscheidet jedoch die konkrete Nutzung darüber, welche Anforderungen zu erfüllen sind. Eine Produktbezeichnung oder ein europäischer Serverstandort allein beantwortet diese Frage nicht.

Passende Hilfe: Dienstleister- und Cloud-Prüfung

Häufig gefragt

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Dürfen Arztpraxen Patientendaten in einer Cloud speichern?

Das ist nicht pauschal verboten. Erforderlich sind unter anderem eine geeignete Rechtsgrundlage, die Wahrung der Schweigepflicht, passende Sicherheitsmaßnahmen und die Klärung aller Dienstleisterrollen und Drittlandzugriffe.

Braucht jeder Softwareanbieter einen AV-Vertrag?

Nein. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist für echte Auftragsverarbeitung erforderlich. Für eigenständig verantwortliche Empfänger gelten andere Voraussetzungen.

Ist WhatsApp für den Austausch von Patientendaten geeignet?

Private Messenger-Konten sind für sensible Praxisdaten regelmäßig problematisch. Die konkrete Lösung ist anhand der Datenflüsse, Rollen, Schutzmaßnahmen und zulässigen Kommunikationswege zu prüfen.

Persönliche Umsetzungshilfe

Aus Fachwissen wird ein umsetzbarer Datenschutzprozess.

Die Artikel zeigen die Anforderungen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie beim Abgleich mit Ihren tatsächlichen Abläufen, bei erforderlichen Unterlagen und beim Aufbau verbindlicher Zuständigkeiten – im individuell vereinbarten Umfang.