Datenschutzbeauftragter für Apotheken – weil hier täglich Gesundheitsdaten fließen
Stand: 8. Oktober 2026
Ob E-Rezept, Kundenkonto, Medikationsberatung oder Botendienst: Apotheken verarbeiten genauso sensible Gesundheitsdaten wie Praxen. Ich sorge dafür, dass Ihre Dokumentation stimmt und im Fall einer Anfrage oder Beschwerde vollständig vorliegt.
- Externer Datenschutzbeauftragter ab 149 € netto/Monat
- Meldung bei der Aufsichtsbehörde inklusive
- Online oder vor Ort – auch nach Ladenschluss
- Spezialisiert auf das Gesundheitswesen
Inklusive: Meldung als Datenschutzbeauftragter bei der Behörde.
Den Rest stimmen wir gemeinsam mit Ihnen als Inhaberin oder Inhaber ab.
Wer ist betroffen
Für wen
Für Apotheken jeder Größe – von der Einzelapotheke bis zum Filialverbund.
- Vor-Ort-Apotheken
- Filialverbünde
- Apotheken mit Botendienst
- Apotheken mit Kundenkarte oder App
Was jetzt zu tun ist
Typische Datenschutzthemen in Apotheken
- 1
Diskretion am HV-Tisch
Gespräche und Bildschirme so organisieren, dass Dritte nicht mithören oder mitlesen.
- 2
Kundenkarten und Kundenkonten
Einwilligungen und Speicherdauer sauber regeln.
- 3
Dienstleister
Warenwirtschaft, Rechenzentrum und IT mit Verträgen zur Auftragsverarbeitung.
- 4
Botendienst
Übergabe und Unterlagen datenschutzgerecht organisieren.
Wie wir unterstützen
So unterstütze ich Ihre Apotheke
Laufende Betreuung zum planbaren Monatspreis.
- Bestandsaufnahme ab 690 € netto
- Laufende Betreuung ab 149 € netto/Monat
- Jährliche Mitarbeiterschulung
- Pflege der Unterlagen
- Ansprechpartner bei Anfragen
- Meldung bei der Behörde inklusive
Empfohlener Einstieg
Datenschutz-Bestandsaufnahme – 690 € netto
Soll-Ist-Analyse mit vollständiger Dokumentation, AVV-Organisation, TOMs, Datenschutzerklärung und Mitarbeiterunterlagen.
Zur BestandsaufnahmeÜberblick
Alle Leistungen im Detail
Externer Datenschutzbeauftragter, Schulungen, Dokumentation, IT-Themen und Aktenvernichtung im Überblick.
Zu den LeistungenFAQ
Häufig gestellte Fragen.
- Braucht eine Apotheke einen Datenschutzbeauftragten?
- Apotheken verarbeiten Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Ob eine Benennungspflicht besteht, richtet sich nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG und hängt von der konkreten Apotheke ab. Das klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
- Was kostet die Betreuung?
- Ab 149 € netto im Monat, dazu eine einmalige Bestandsaufnahme ab 690 € netto.
- Übernehmen Sie die Meldung bei der Aufsichtsbehörde?
- Ja, die Meldung als Datenschutzbeauftragter übernehme ich – im Preis inklusive.
- Sind Sie auch vor Ort?
- Ja, online oder vor Ort, gern auch nach Ladenschluss.
Unverbindliches Erstgespräch
Wir schauen uns Ihre Ausgangslage an und zeigen, welche organisatorischen Schritte für Ihre Einrichtung sinnvoll sind.
daviddoermann@datenschutz-gesund.de
Hinweis: Wir leisten datenschutzfachliche und organisatorische Unterstützung, Dokumentation, Strukturierung und Schulung – keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine anwaltliche Rechtsberatung. Die abschließende Bewertung und Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber. Stand der Informationen: 8. Oktober 2026.