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Datenschutz im Gesundheitswesen · KIM & sichere Patientenkommunikation

KIM in der Arztpraxis: Patientendaten sicher versenden und Postfächer richtig organisieren

KIM ist der geschützte E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur. Doch auch bei verschlüsselten Arztbriefen müssen Empfänger, Berechtigungen und interne Abläufe stimmen. Was Praxen und MVZ beim Versand von Befunden und medizinischen Dokumenten prüfen sollten.

In diesem Ratgeber

Praxis-Check

Vier Schritte, mit denen Sie beginnen können

  1. Alle praxisbezogenen und persönlichen KIM-Adressen samt Zuständigkeit und Zugriffsrechten erfassen.

  2. Vor Versand den tatsächlichen Empfänger und die Offenbarungsbefugnis prüfen.

  3. Im PVS festlegen, wer KIM-Post bearbeitet, zuordnet, dokumentiert und bei Abwesenheit vertritt.

  4. Fehlversand, technische Störung, Zugriffsentzug und Datenschutzvorfall als Abläufe schulen.

Was ist KIM – und warum ist es nicht einfach eine weitere E-Mail-Adresse?

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Der Dienst ist Teil der Telematikinfrastruktur (TI) und dient dem geschützten Austausch zwischen angeschlossenen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Nachrichten und Anhänge werden verschlüsselt übertragen. Die KBV nennt unter anderem eAU, eArztbriefe und den Austausch einfacher eNachrichten als Anwendungsfälle.

KIM ist für bestimmte Fachverfahren vorgeschrieben, etwa für die Übermittlung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Ob ein weiterer Vorgang über KIM laufen muss oder kann, hängt von Verfahren, Empfängerkreis und den jeweils geltenden Vorgaben ab.

Ein verschlüsselter Versand ist nicht automatisch eine erlaubte Weitergabe

Auch die beste technische Verschlüsselung macht eine unzulässige Offenbarung nicht zulässig. Vor einer Übermittlung müssen Zweck, Empfänger, erforderlicher Datenumfang und die einschlägige Rechtsgrundlage geprüft werden. Daneben gilt die berufliche Schweigepflicht nach § 203 StGB.

Praxisbezogene und persönliche Postfächer unterscheiden

Praxen können eine oder mehrere KIM-Adressen verwenden. Nach den KBV-Hinweisen wird die praxisbezogene KIM-Post häufig von Mitarbeitenden abgerufen und verteilt. Zusätzlich sind personenbezogene Postfächer möglich. Für größere MVZ kann eine getrennte Postfachorganisation sinnvoll sein.

Die Organisation sollte schriftlich regeln:

  • Welche KIM-Adresse für welche Fachrichtung und welche Aufgabe verwendet wird
  • Wer Nachrichten lesen, versenden, weiterleiten oder endgültig zuordnen darf
  • Wie vertrauliche Nachrichten einzelner Behandelnder geschützt werden
  • Welche Vertretung während Urlaub und Krankheit eingerichtet ist
  • Wie Berechtigungen bei Personalwechseln entzogen werden

Der sichere Versandablauf für Befunde und Arztbriefe

Vor dem Klick auf „Senden“:

  • Empfänger anhand des Verzeichnisdiensts beziehungsweise sicherer Stammdaten auswählen
  • Zulässigkeit der Offenbarung und benötigten Umfang der Daten prüfen
  • Anhang, Patientenzuordnung und eventuell falsche Vorlagen kontrollieren
  • Versand und erforderliche medizinische Dokumentation im vorgesehenen System festhalten
  • Bei Fehladressierung oder technischer Störung den festgelegten Meldeweg auslösen

Die technische Anbindung des KIM-Dienstes gehört in das IT-Betriebskonzept; Rollen und Bearbeitungsregeln sind auch Bestandteil der Datenschutzorganisation. Für Empfänger außerhalb der TI sind geeignete Alternativen festzulegen, statt ungeprüft auf eine normale E-Mail auszuweichen.

Wo KIM bei Datenschutzprüfungen konkret eine Rolle spielt

Die Praxis sollte die zuständigen Beschäftigten und die verwendeten Systeme erfassen, technische Schutzmaßnahmen dokumentieren und die Arbeitsabläufe in Schulungen aufgreifen. Dazu gehören insbesondere Postfachrechte, Empfängerprüfung, Fehlversand sowie die Behandlung von Nachrichten mit besonders hohem Schutzbedarf.

Eine pauschale, eigene Datenschutz-Folgenabschätzung nur wegen der Nutzung von KIM ist nicht automatisch erforderlich. Zusätzliche Verarbeitungen oder neue Technologien sind nach den allgemeinen Risikokriterien zu beurteilen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Grundlagen dieses Beitrags, geprüft zum angegebenen Stand. Gesetze und behördliche Hinweise können sich ändern; maßgeblich bleibt Ihre konkrete Verarbeitung.

Dieses Fachjournal ist ein Informationsangebot des Instituts für Datenschutz im Gesundheitswesen, das zugleich entgeltliche Datenschutzberatung anbietet. Die Beiträge dienen der datenschutzfachlichen und organisatorischen Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung für die Verarbeitung verbleibt bei Ihrer Einrichtung. Für die erste Anfrage genügen Angaben zum Anliegen; bitte keine Patientenakten über das öffentliche Kontaktformular übermitteln.

Passender Fachbereich

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Weitere Anforderungen, Praxisfragen und Handlungsschritte aus dem Themenbereich finden Sie in der Fachübersicht.

Schweigepflicht & Patientenrechte

Aus dem Praxisalltag

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ist KIM sicherer als eine normale ungeschützte E-Mail?
Ja. KIM ist ein speziell gesicherter Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur. Die rechtliche Zulässigkeit der konkreten Übermittlung und die richtige Empfängerauswahl müssen dennoch geprüft werden.
Muss jeder Arzt im MVZ eine persönliche KIM-Adresse besitzen?
Nein. Institutionen können praxisbezogene Postfächer nutzen. Zusätzliche persönliche Postfächer sind eine Option, wenn Vertraulichkeit und interne Aufgabenverteilung dies sinnvoll machen.
Darf ich Befunde ohne zusätzliche KIM-Einwilligung versenden?
Für die behandlungsbezogene Kommunikation zwischen Leistungserbringenden ist nach gematik-Angaben in der Regel keine gesonderte neue Einwilligung erforderlich. Die datenschutzrechtlichen Grundlagen und die berufliche Schweigepflicht bleiben zu beachten.