In diesem Ratgeber
Praxisfall: Ein Arztbrief soll von einer KI zusammengefasst werden
Ein Mitarbeiter ersetzt den Namen im Arztbrief durch ‚Patient A‘. Geburtsdatum, Wohnort, Untersuchungsdatum und eine seltene Erkrankung bleiben stehen. Der Dateiname enthält weiterhin den Nachnamen. Für den vorgesehenen Zweck wurde damit weder eine belastbare Anonymisierung erreicht noch die Nutzung eines externen KI-Dienstes freigegeben. Auch ein scheinbar hilfreicher erster Test ist bereits eine Datenverarbeitung.
Beginnen Sie mit der Aufgabe: Muss die KI überhaupt einen echten Fall sehen? Für das Entwerfen eines Briefaufbaus, einer Checkliste oder einer allgemeinen Formulierung reichen oft frei erfundene Beispieldaten. Das reduziert den Prüfaufwand erheblich und ist ein sinnvoller Standard für erste Schulungen.
Drei Begriffe mit unterschiedlichen Folgen
| Verfahren | Bedeutung für die Praxis |
|---|---|
| Schwärzen | Bestimmte Angaben werden entfernt. Der verbleibende Inhalt kann weiterhin personenbezogen sein. |
| Pseudonymisieren | Direkte Kennungen werden etwa durch einen Code ersetzt; Zusatzwissen oder ein Schlüssel ermöglichen weiterhin die Zuordnung. |
| Anonymisieren | Eine Identifizierung ist im maßgeblichen Kontext mit vernünftigerweise wahrscheinlichen Mitteln nicht mehr möglich. Das muss nachvollziehbar bewertet werden. |
Für eine Praxis, die den Zuordnungsschlüssel oder die Originalakte besitzt, bleiben entsprechend verknüpfbare Daten grundsätzlich personenbezogen. Die Situation eines Empfängers kann gesondert zu bewerten sein. Daraus folgt aber keine automatische Freigabe zur Übermittlung: Auch der Weg zur Anonymisierung und die Offenbarung durch die Praxis müssen geprüft werden.
Inhalte prüfen: Was verrät den Patienten indirekt?
- Direkte Kennungen: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Versicherungsnummer, Patienten-ID und Unterschriften.
- Zeit und Ort: Genaues Geburtsdatum, konkrete Behandlungsdaten, kleine Wohnorte oder benannte Einrichtungen.
- Besondere Merkmale: Seltene Diagnosen, ungewöhnliche Verletzungsabläufe, Beruf, Arbeitgeber oder präzise Familienangaben.
- Kombinationen: Einzelne unauffällige Angaben können zusammen eine Person erkennbar machen.
- Weitere Personen: Angehörige, mitbetroffene Patienten und im Text genannte Dritte ebenfalls berücksichtigen.
Prüfen Sie, ob Angaben für den neuen Zweck gestrichen, zusammengefasst oder vergröbert werden können. Bei einem Schulungsfall kann beispielsweise eine Altersgruppe genügen. Bei medizinischer Verwendung darf die fachliche Aussage dadurch nicht verfälscht werden. Diese Abwägung erfordert eine zuständige Person, die den Inhalt versteht.
Dateien prüfen: Ein schwarzer Balken kann durchsichtig sein
Eine aufgemalte Fläche über PDF-Text kann den darunterliegenden Text unverändert lassen. Auch ausgeblendete Ebenen, OCR-Text, Kommentare, Änderungsverfolgung, Anhänge und Metadaten können Informationen erhalten. Die Datenschutzaufsichten empfehlen, Inhalte technisch zu entfernen und die fertige Datei zu kontrollieren. Arbeiten Sie an einer Kopie; die originale Behandlungsdokumentation bleibt erhalten.
Kontrolle der endgültigen Ausgabedatei
- Eine dafür geeignete Schwärzungsfunktion verwenden und die Entfernung tatsächlich anwenden.
- Dateiname, Eigenschaften, Kommentare, Anhänge und versteckte Textbestandteile kontrollieren.
- Datei neu öffnen und sichtbare Seiten sowie Such- und Kopiermöglichkeiten prüfen.
- Bei komplexen Dokumenten einen unabhängigen zweiten Blick oder eine geeignete technische Prüfung einplanen.
- Nur die geprüfte Fassung über den freigegebenen Weg weitergeben und den Zweck dokumentieren.
Ein erfolgreicher Suchtest allein beweist noch keine vollständige Anonymisierung. Er prüft nur einen Teil der technischen Entfernung. Die Frage, ob der verbleibende Sachverhalt eine Person erkennbar macht, muss zusätzlich beantwortet werden.
Für KI-Dienste reicht ein gutes Schwärzwerkzeug nicht aus
Bleibt Personenbezug bestehen, müssen Einsatz und Anbieter datenschutzrechtlich bewertet werden: Zweck, Rechtsgrundlage, Rolle, Speicherfristen, mögliche Modellverbesserung, Unterauftragnehmer und internationale Datenflüsse. ‚Kein Training‘ beantwortet nur einen Teil dieser Fragen. Eine vorgeschaltete automatische Erkennung kann unterstützen, übernimmt aber weder die Freigabeentscheidung noch garantiert sie, jedes indirekte Merkmal zu finden.
Legen Sie für die Praxis fest, welche Arten von Dokumenten überhaupt bearbeitet werden dürfen, wer die Ausgabe freigibt und was bei verbleibenden Zweifeln geschieht. Bei unklarer Zuordnung sollte der Fall zunächst im geschützten Praxisumfeld bleiben und mit einem erfundenen Beispiel weitergearbeitet werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Grundlagen dieses Beitrags, geprüft zum angegebenen Stand. Gesetze und behördliche Hinweise können sich ändern; maßgeblich bleibt Ihre konkrete Verarbeitung.
- EDSA: Guidelines 02/2026 on Anonymisation (öffnet in neuem Tab)08.07.2026, Konsultationsfassung; Status geprüft 29.10.2026
- LfD Niedersachsen: Hinweise zum Schwärzen von Dokumenten (öffnet in neuem Tab)Juli 2025
- BayLfD: Dokumente erfolgreich schwärzen (öffnet in neuem Tab)01.03.2026
- EDSA: Anonymisierung und Pseudonymisierung (öffnet in neuem Tab)Abruf 29.10.2026
Dieser Ratgeber dient der datenschutzfachlichen und organisatorischen Orientierung. Er ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung für die Verarbeitung bleibt bei der Einrichtung. Für eine erste Beratungsanfrage genügen Angaben zum Anliegen; bitte keine Patientenakten über das öffentliche Kontaktformular senden.