- Darf KI medizinische Gutachten schreiben?
- Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Zulässigkeit und geeigneter Umfang hängen vom Auftrag, den Daten, dem eingesetzten System und den Vorgaben des Auftraggebers ab. Medizinische Untersuchung, Sachentscheidung, Originalprüfung und abschließende Wertung verbleiben beim Gutachter.
- Ersetzt die Schulung die persönliche Verantwortung des Gutachters?
- Nein. Die Schulung vermittelt Kontrollschritte, Rollen und Datenschutzanforderungen. Sie ersetzt weder ärztliche Fachqualifikation noch die eigenständige Prüfung und Verantwortung für das konkrete Gutachten.
- Reicht es, Namen aus Akten zu entfernen?
- Nein. Seltene Diagnosen, Lebensläufe, Aktenzeichen, Datumsfolgen und Metadaten können eine Person weiterhin identifizierbar machen. Pseudonymisierung ist keine Anonymisierung.
- Ist ein Business-Konto automatisch DSGVO-konform?
- Nein. Auch bei einem bezahlten Business-Tarif müssen unter anderem Anbieterrolle, Vertrag, Unterauftragnehmer, Datenflüsse, Supportzugriffe, Speicherfristen, Trainingseinstellungen und mögliche Drittlandtransfers geprüft werden.
- Richten Sie die KI auch lokal oder über einen externen Anbieter ein?
- Ja, bei Bedarf richte ich die KI lokal auf Ihrer Hardware oder über einen geprüften externen Anbieter mit Hosting in Deutschland ein. Wir klären Verschwiegenheitsverpflichtungen nach § 203 StGB und passende Verträge, insbesondere einen Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit erforderlich. Dazu kommen technische Einstellungen, Zugriffsrechte, Speicher- und Löschregeln sowie die Prüfung von Training und Drittlandtransfers. Auf Wunsch betreue ich den laufenden Betrieb. Verträge oder ein deutscher Serverstandort allein garantieren keine DSGVO-Konformität; Ihre Einrichtung bleibt für die Datenverarbeitung und der Gutachter für die fachliche Prüfung verantwortlich.
- Darf KI das Gutachten selbst erstellen?
- Nein. KI darf niemals ein Gutachten selbst erstellen. Untersuchung, Würdigung, Bewertung und die fachliche Schlussfolgerung müssen die eigenständige Leistung des Sachverständigen bleiben. Sinnvoll eingesetzt kann KI dagegen die Vorarbeit erleichtern: Akten sortieren, Transkripte erstellen, Literatur und Quellen recherchieren oder Textbausteine vorschlagen – immer mit anschließender vollständiger Prüfung durch den Gutachter am Original. In veröffentlichten Fällen haben Gerichte die Vergütung von Gutachten gekürzt oder versagt, wenn die eigentliche Sachverständigenleistung durch KI ersetzt worden war. Die genaue rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört in anwaltliche Beratung.
- Ist die Vergütung bei KI-Nutzung automatisch ausgeschlossen?
- Nein. Eine solche pauschale Aussage wäre falsch. Maßgeblich sind unter anderem Auftrag, Eigenleistung, Verwertbarkeit, dokumentierte Prüfung und die vertraglichen oder gerichtlichen Rahmenbedingungen. Streitige Rechtsfragen gehören in anwaltliche Beratung.
- Wie trennen wir private und berufliche KI-Nutzung?
- Durch dienstliche Konten, getrennte Arbeitsumgebungen, geregelte Rechte, kontrollierte Historie und Dateispeicher sowie klare Regeln für Fälle und Auftraggeber. Ein Projektordner allein ist keine Zugriffssicherung.
- Ersetzt ein Teilnahmezertifikat die rechtliche oder fachliche Prüfung?
- Nein. Ein Zertifikat ist ausschließlich ein Schulungs- oder Kompetenznachweis nach einem vereinbarten Wissenstest. Es ist keine staatliche Anerkennung, keine CME-Bepunktung und keine Zertifizierung eines Gutachtens oder KI-Systems.
- Ist die Schulung online und in Bochum verfügbar?
- Ja. Vereinbarbar sind Live-Online-Schulungen, persönliche Einzelberatung, Präsenz in Bochum und Inhouse-Termine. Umfang, Teilnehmerzahl, Format und Preis werden vorab individuell vereinbart.